SPD- BEITRÄGE ZUM KOMMUNALEN KLIMAKONZEPT ISSELBURGS

beschlossen von der SPD-Fraktion am 06.03.2023

Vorbemerkungen:

1. Klimaschutz-und Klimafolgenanpassung gehören zusammen. Ein Klimaschutzkonzept, wie die

Kommunalagentur es erarbeiten will, bleibt unvollständig. Das Klimaschutzkonzept ist kurzfristig

(bis zu 2-3 Jahren), entscheidender ist die Umsetzung in einem Klimafolgenkonzept. Natürlich hat

der Klimaschutz (im Fachjargon: Mitigation’) oberste Priorität (vgl. dazu VDIHandlungsempfehlung

Stadtentwicklung im Klimawandel‘)

2. Notwendig ist die Aufhebung des Widerspruchs zwischen der menschlichen Fähigkeit zur

Zerstörung und der Unfähigkeit zur ökologischen Balance. d.h. wir müssen ein Verständnis für die

ökologischen Zusammenhänge wecken.

3. Die kommunale Strategie des Klimaschutzes verfolgt kurzfristige Ziele (bis maximal 2025). Es

müssen mittelfristige Ziele zumindest bis 2030 entwickelt und umgesetzt werden.

4. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird das Ziel 1,5° bereits 2025 in großen Teilen

der Welt überschritten werden. Man sollte sich eher darauf einrichten, bis 2100 nicht mehr als 3°!

zu überschreiten. Dieses Ziel ist gesellschaftlich unplausibel .Warum? Das Konsumverhalten der

Industriestatten ist seit 20 Jahren nahezu unverändert, Reaktionen von Industrie und Wirtschaft

bremsen („Greenwashing“). So hält das Exzellenzcluster ‚Climate, Climatic Change and Society‘

eine beschlossene Dekarbonisierung bis 2050 für unwahrscheinlich.

5. Die SPD erachtet es also notwendig, dass insbesondere die Aspekte ‚Frau und Klimaschutz‘ und

Migration und Klimaschutz‘ behandelt werden, da hier Gesichtspunkte wirken, die so in anderen

Bereichen nicht zum Tragen kommen.

Die folgenden Stichworte sollten nach Meinung der SPD Bestandteil des kommunalen

Klimaschutzkonzeptes für Isselburg sein.

Die Handlungsfelder sind alphabetisch geordnet, stellen also keine Prioritätenliste dar.

I. Biologische Vielfalt / Artenschutz

- Anpflanzung von – möglichst großkronigen - Bäumen zur Verschattung von Straßen und Plätzen

vor allem mit hitzeresistenten Sorten

- Förderung von Flachdachbegrünungen (soweit statisch möglich)

- Anlegen von Insektenhotels an öffentlichen Flächen (etwa auf den Friedhöfen)

- weitere Förderung von Blühstreifen und ggf. bienen-und insektenfreundliche Begrünung von

Brachflächen

- Straßenseiten als Blühstreifen anlegen und seltener mähen

II Energie

- Kommunales Energiemonitoring

- Ausbau von Windenergieanlagen (auch: Repowering): Erreichen des 2%-Ziels in Isselburg

- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden (auch wenn schon weitgehend umgesetzt)

- Ausweisung von Photovoltaikflächen (ggf. in Zusammenarbeit mit den Landwirten)

- Errichtung und Förderung von Balkonkraftwerken (evtl. Bezuschussung durch die Stadt;

Vermieter sollten das erlauben)

- Aktivierung der Energiegenossenschaft zu weiteren Windkraftanlagen, evtl. Ausbau zum künftigen

Bürgerenergiefonds

- Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität (nicht nur PKW und LKW, auch Fahrräder und

Lastenfahrräder) auf allen Parkplätzen

- Ausbau der Schnellladeinfrastruktur

- Einführung des stündlich abrechenbaren Stromtarifs nach aktuellem Börsenpreis

- Nutzung der Nahwärme durch Biogas-Anlagen

- Reduzierung der LED-Straßenbeleuchtung, ggf. Abschaltung bei Nacht oder Bedarfsschaltungen

- energetische Sanierung städtischer Gebäude

- Ausbau der Möglichkeiten der Geothermie (vgl. Masterplan Geothermie NRW)

III Gefahrenpotenziale

- Auch in Isselburg bilden Hitze, Extremwetter (insbesondere Starkregen, Trockenheit / Dürre) und

Hochwasser Gefahrenpotenziale

- Hitzeschutz durch Anpflanzen großkroniger Bäume

- Ausrüstung der Feuerwehren zur Bekämpfung örtlicher Wald- und Flächenbrände

- Kooperation mit Landwirten und Unternehmen bei Wald- und Flächenbränden in Isselburg

- konsequente Umsetzung der Hochwasserschutzkonzepte

- laufende Schulung der Klimaschutzmanager zum Erkennen von und zum Umgang mit Gefahrenpotenzialen

IV Gebäude / Wohnen / Bauen

- versiegelte Flächen in Isselburg in Bezug auf die Gesamtfläche verringern

- Förderung von Naturgärten auf Grundstücken

- Verzicht auf Bodenversiegelungen

- Bei kommunalen Ausschreibungen sollte auf den Einsatz von klimapositiven Baustoffen gedrängt

werden (z.B. Holz, Lehm, Stroh, Textilbeton, Recyclingbaustoffe)

- Verbot der Anlage von Kiesgärten auch bei Altbauten

- Wiederbegrünung privater Flächen

- Flächenmanagement: Reduzierung des Flächenverbrauchs mittel- bis langfristig auf Null-Hektar

- Festschreibung der Nutzung von naturökologischen und/oder reyclierbaren Baustoffen in

künftigen Bebauungsplänen (z.B. Passhof, Werth)

- Unterstützung der Bestandssanierung im Einzeleigentümer:innen-Bereich

- Förderung des innovativen Bauens (Einbau von Regelungen in den Bebauungsplänen)

V Klimabildung

- städtische Unterstützung von Umwelt-und Klimabildung in Kindergärten und Schulen

- Stärkung des Jugendengagements für Umwelt- und Klimaschutz

VI Kommunalverwaltung

- Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW sind die Gemeinden

verpflichtet, Gefahrenabwehrpläne aufzustellen und fortzuschreiben. Das sollte im

Klimaschutzkonzept festgeschrieben werden.

- Konsequente Umsetzung der DIN ISO TS 14092:2022-03 durch Isselburg

(Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Anforderungen und Leitlinien zur

Anpassungsplanung für kommunale Verwaltungen und Gemeinden

- Konsequente Umsetzung der DIN EN ISO 14091:2011-07 (Anpassung an den Klimawandel –

Vulnerabilität, Auswirkungen und Risikobewertung)

- Hinwirken auf die bilanzielle Treibhausgasneutralität durch kommunale Maßnahmen

- Entwicklung eines kommunalen Klimaschutzmonitorungs für Isselburg

- rechtzeitige Beantragung von EFRE-Fördermitteln für die Sanierung öffentlicher Gebäuden

- Verstärkung der Kreislaufwirtschaft und der Umweltwirtschaft

- Nutzung des THG-Bilanzierungstools für Kommunen durch Isselburg

- Nutzung des NaMa NRW (Qualifizierungsangebote Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

NRW)

- Beteiligung der Stadt Isselburg an der Befragung durch das UBA Klimaschutz in Kommunen 2023

- Klimaschutzmonitoring in Isselburg (vgl. UBA-Abschlussbericht 46/2022 Climate Change)

- Verstärkung der Klimaschutzmanager zum Planen von kommunalen Klimaschutzprojekten und

deren Koordinierung, Umsetzung eigener Projekte, Erarbeitung von Minderungszielen und

Überprüfen durch kontinuierliches Monitoring

- Umsetzen des Sieben-Punkte-Plans für Kommunen des UBA (Klimaschutzmanagement und THGNeutralität

in Kommunen)

- Aufdecken von Greenwashing in Isselburg

VII Landwirtschaft, Forsten, Boden

- Unterstützung der Agrivoltaik (zahlreiche Pflanzen gedeihen unter PV-Anlagen sogar besser, z.B.

Kartoffeln , Salate)

- Stärkung der ökologischen Landwirtschaft

- Unterstützung der solidarischen Landwirtschaft

- Agro-Forstwirtschaft

- Anpassung der Wälder mit dürre-und hitzebeständigen Sorten

- Verringerung der Nitratbelastung durch Stickstoffüberschüsse der Böden und des Grundwassers

- Bauern sind Opfer, Täter und Retter des kommunalen Klimawandels, d.h. der Landwirt/die

Landwirtin wird bei konsequenter Umsetzung von ökologischen Maßnahmen zum Energie- und

Rohstoffwirt

- Verzicht auf industrielle Landwirtschaft

- Verzicht auf Massentierhaltung

- Hilfen für die Landwirte bei Niedrigwasser / Trockenheit / Dürre

VIII Menschliche Gesundheit

- gesunde Klimaverhältnisse schaffen

- Hinwirken in der Kommune auf Lebensstile und klimaanpassungsrelevante Verhaltensänderungen

der Stadtbewohner/innen (Verhalten bei Hitzetagen, Tropennächten, sommerlichen

Trockenperioden, Starkregenereignissen, Sturzfluten, Stürmen) (vgl. KlimaWohL-Konzept der

Stadt Hannover)

- ökologische Ausrichtung von Sportveranstaltungen

- Berücksichtigung des Geschlechts beim Klimaschutz (Frauen und Männer sind nicht

gleichzusetzen)

- Unterstützung jugendlicher Protestaktionen in Isselburg

IX Private Haushalte

- kostenlose Energieberatung

- Ausbau der Akzeptanz der Windenergieanlagen

- Solardachverpflichtung (soweit möglich)

- Dach- und Fassadenbegrünung (soweit möglich) (vgl. dazu DIN 4108-4)

X Produzierendes Gewerbe / Industrie/Handwerk

- Einbeziehung der Unternehmen, des Einzelhandels und des Handwerks in das

Klimaschutzkonzeptes

- ökologische Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen

- klimafreundliche Fahrzeuge und Maschinen

- klimaneutrale Ausgestaltung der mittelständischen Betriebe

- Photovoltaik im Gewerbe

- Stärkung der Unternehmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen

XI Tourismus

- ökologischer Ausbau von touristischen Zielen

XII Verkehr

- Ausbau des Fahrradwegenetzes in Isselburg

- Ausbau der Park&Ride-Möglichkeiten in Isselburg

- Vorrang des Fahrradverkehrs vor dem Autoverkehr

- ÖPNV: Anschluss von Heelden (2. Linie? Bürgerbus ?)

- grundsätzliches Tempolimit 30km/h in den Innenstadtbereichen

- Förderung von Lastenrädern (auch E-.)

- Einsatz klimafreundlicher Busse

- Betriebe drängen, auf ökologische Antriebssysteme im schweren Straßengüterverkehr

umzuwechseln

- Anschluss Isselburgs an das Schnellbussystem

- Förderung der Ladeinfrastruktur für Fahrräder und Lastenfahrräder

XIII Wasserwirtschaft

- Entwicklung des Wasserverbrauchs in Isselburg beobachten

- Nutzung von Zisternen